Beratung von Bau- und Nebengewerbe
Fragen Sie uns, wir unterstützen und beraten branchenspezifisch
- bei der Aufnahme in die HFU-Gesamtliste
- bei der Vermeidung von Risiken der Auftraggeberhaftung
- bei der Erstellung von ordnungsgemäßen Anzahlungsrechnungen, Teil- und Schlussrechnungen
- bei Fragen zur Umsatzsteuer insbesondere den Sonderbestimmungen des Übergangs der Steuerschuld bei Bauleistungen
- bei ertragsteuerlichen Sonderfragen betreffend Bewertung Halbfertiger Arbeiten und Dotierung von Rückstellungen
- bei betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten wie Vor- und Nachkalkulation
- bei der Einführung eines Risikomanagements zur Vermeidung von Forderungsausfällen
- bei sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten und Sonderfragen zu Fremdleistungen und Gefahren der Scheinselbständigkeit
- bei der Abgrenzung von Werkvertrag zu Dienstvertrag
- bei Sonderfragen und Vorsorge gegen Lohn- und Sozialdumping
- bei der Ausschöpfung von legalen Möglichkeiten zur Reduktion Ihrer Steuerlast
- bei der Aufnahme ausländischer Dienstnehmer
- bei Ihren Pflichten als Arbeitgeber, Meldungen, Abrechnungen, arbeitsrechtlichen Fragen, Personalkostenberechnungen
- bei der Abrechnung mit der BUAK und Schlechtwettererstattungen
- bei Investitionsentscheidungen und Finanzierungsüberlegungen
- bei Haftungsfragen für Baumängel oder generell als Geschäftsführer
- u.v.m.