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Beratung von KfZ- und Transportbetrieben

Fragen Sie uns, wir unterstützen und beraten branchenspezifisch

  • bei der Berechnung der Normverbrauchsabgabe
  • bei der Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer
  • bei der Erfüllung Ihrer abgabenrechtlichen Pflichten, der Führung von Aufzeichnungen, welche gleichzeitig als Grundlagen für Ihre unternehmensspezifischen Auswertungen geeignet sind, insbesondere für KfZ Handel und Transportbetriebe
  • bei der Erstellung von ordnungsgemäßen Rechnungen unter Berücksichtigung von steuerlichen Sondervorschriften für KfZ und Handel
  • bei Fragen zur Umsatzsteuer, Sonderfragen der Differenzbesteuerung beim Gebrauchtwagenhandel, bei Lieferungen von KfZ nach oder aus Österreich
  • bei ertragsteuerlichen Sonderfragen betreffend Bewertung von Warenvorräten und der Dotierung von branchenspezifischen Rückstellungen im KfZ Handel
  • bei der Ermittlung von Kalkulationssätzen für Fahrer und KfZ Kilometerleistung im Transportgewerbe
  • bei der Ermittlung des monatlichen Finanzmittelbedarfes, des monatlichen Mindestumsatzes
  • bei der Ausschöpfung von legalen Möglichkeiten zur Reduktion Ihrer Steuerlast
  • bei der Wahl einer geeigneten Rechtsform
  • bei Ihren Pflichten als Arbeitgeber, Meldungen, Abrechnungen, arbeitsrechtlichen Fragen, Personalkostenberechnungen
  • bei Investitionsentscheidungen und Finanzierungsüberlegungen
  • bei der Entscheidung ob Anschaffung eines KfZ mit Vorsteuerabzug oder nicht
  • bei Finanzierungsentscheidungen ob KfZ Kauf oder KfZ Leasing
  • u.v.m.

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