Beratung von KfZ- und Transportbetrieben
Fragen Sie uns, wir unterstützen und beraten branchenspezifisch
- bei der Berechnung der Normverbrauchsabgabe
- bei der Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer
- bei der Erfüllung Ihrer abgabenrechtlichen Pflichten, der Führung von Aufzeichnungen, welche gleichzeitig als Grundlagen für Ihre unternehmensspezifischen Auswertungen geeignet sind, insbesondere für KfZ Handel und Transportbetriebe
- bei der Erstellung von ordnungsgemäßen Rechnungen unter Berücksichtigung von steuerlichen Sondervorschriften für KfZ und Handel
- bei Fragen zur Umsatzsteuer, Sonderfragen der Differenzbesteuerung beim Gebrauchtwagenhandel, bei Lieferungen von KfZ nach oder aus Österreich
- bei ertragsteuerlichen Sonderfragen betreffend Bewertung von Warenvorräten und der Dotierung von branchenspezifischen Rückstellungen im KfZ Handel
- bei der Ermittlung von Kalkulationssätzen für Fahrer und KfZ Kilometerleistung im Transportgewerbe
- bei der Ermittlung des monatlichen Finanzmittelbedarfes, des monatlichen Mindestumsatzes
- bei der Ausschöpfung von legalen Möglichkeiten zur Reduktion Ihrer Steuerlast
- bei der Wahl einer geeigneten Rechtsform
- bei Ihren Pflichten als Arbeitgeber, Meldungen, Abrechnungen, arbeitsrechtlichen Fragen, Personalkostenberechnungen
- bei Investitionsentscheidungen und Finanzierungsüberlegungen
- bei der Entscheidung ob Anschaffung eines KfZ mit Vorsteuerabzug oder nicht
- bei Finanzierungsentscheidungen ob KfZ Kauf oder KfZ Leasing
- u.v.m.