Landwirte: Erhöhung der Pauschalierungsgrenzen ab 2023
Infolge der aktuellen Preissteigerungen wurden nunmehr steuerliche Einnahmengrenzen für Land- und Forstwirte wie folgt erhöht:
- Erhöhung der Obergrenze für die Umsatzsteuer-Pauschalierung von 400.000 auf 600.000 Euro Umsatz
- Erhöhung der Pauschalierungsgrenzen in der Einkommenssteuer von 400.000 auf 600.000 Euro sowie von 130.000 auf 165.000 Euro Einheitswert. Die Umsatzgrenze für die Anwendung der Pauschalierung gemäß Umsatzsteuergesetz bzw. Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung beträgt seit der Euro-Umstellung im Jahre 2002 unverändert 400.000 Euro. Bei Anwendung des Verbraucherpreisindex zeigt sich, dass die Grenze inzwischen auf 600.000 Euro anzuheben ist. Durch die Anhebung dieser Grenze wird das inflationsbedingte Herausfallen aus einer administrativen Vereinfachung vermieden. Bis 2014 war die Teilpauschalierung bis zu einer Einheitswertgrenze von 150.000 Euro möglich. Obwohl die Hauptfeststellung 2014 eine Erhöhung des Einheitswertes um durchschnittlich > 10 % gebracht hat, wurde die Grenze sogar auf 130.000 Euro gesenkt. Die nunmehrige Erhöhung der Grenze für die Teilpauschalierung trägt dem Rechnung.
- Erhöhung der steuerlichen Einnahmegrenze für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten - wie u.a. Direktvermarktung von Be- und Verarbeitungsprodukten von 40.000 auf 45.000 Euro. Aufgrund der aktuellen Teuerung soll ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 die Umsatzgrenze bei Nebentätigkeiten angehoben werden.
aktualisiert am 23.11.2022