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Die Kleinunternehmergrenzejene Umsatzgrenze, ab der Umsatzsteuerpflicht besteht – ist seit 1.1.2020  mit € 35.000 definiert. Ab dem Jahr 2023 soll diese auf € 40.000 erhöht werden.  Für die Berechnung der Grenze ist die Umsatzsteuer herauszurechnen, auch wenn der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen muss. Einmal in fünf Jahren darf die Grenze um max. 15 % überschritten werden.

erstellt am 17.11.2022

 

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